Nach einer Änderung des Elektronikgesetzes ist jeder, der elektronische Geräte wie beispielsweise Computer, Laptops, Tablets, Smartphones oder Smartwatches in Deutschland zum Verkauf an Privatpersonen anbietet, dazu verpflichtet, auf der Produktseite sowie auf seiner Rechnung die WEEE-Nummer desjenigen Unternehmens anzugeben, das die Entsorgung des Produktes sicherstellt. Nominell geht es dabei zwar um die „Hersteller“ elektronischer Geräte. Die Hauptlast der Umsetzung des Gesetzes liegt aber eindeutig bei den Versandhändlern, die auslöffeln müssen, was ihnen ein realitätsferner Gesetzgeber eingebrockt hat.
Denn dem „Hersteller“ wird jeder Verkäufer gleichgesetzt, der ein im Ausland hergestelltes Produkt erstmals in Deutschland anbietet. Und wie soll ein Händler feststellen, wer das war? Er muss für jedes einzelne Produkt in seinem Sortiment einen bei der Stiftung EAR registrierten Entsorger benennen.
Ansonsten kann er bei eBay, Amazon und anderen Handelsplattformen keine elektronischen Geräte mehr verkaufen. Und für seinen eigenen Onlineshop droht eine Abmahnung.
Der Entsorger muss versichert sein. Falls er Pleite geht, tritt die Versicherung für die Erfüllung seiner Entsorgungspflichten ein. Wer als Entsorger registriert werden will, zahlt für die Versicherungsprämie, die Ausstellung der Garantiebescheinigung und seinen Systembeitritt je nach dem Umfang seiner Handelsaktivitäten zwischen 800 und 1.000 Euro.
Die haben viel kleine Händler gerade nicht zur Hand. Und deshalb bietet die SoftwareFair KSP GmbH, die mit ihrem AURUM-Entsorgungskonzept bei der Stiftung EAR registriert ist, die Übernahme der Entsorgungspflichten für kleine Händler im Rahmen der Lizenznahme unserer Marke AURUM für 100 Euro brutto jährlich an. Für diesen Geldbetrag räumen wir Ihren Kunden das Recht ein, bei Ihnen erworbene elektrische und elektronische Kleingeräte bis zur Größe eines Computers, Bildschirme, Lampen und Gerätebatterien bei uns zu entsorgen. Unsere Registrierung bezieht sich auf die EAR-Kategorien:
„Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können.“
„Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können.“
„Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können.“
„Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können.“
„Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können.“
„Gerätebatterien“
Sie können unsere WEEE-Nummer auf Ihren Rechnungen verwenden, bei eBay und Amazon sowie auf allen anderen Handelsplattformen und auf allen Produktseiten in Ihrem Onlineshop. Sie erhalten von uns eine PDF-Datei für den Druck eines Aufklebers, mit dem Sie die Geräte ordnungsgemäß kennzeichnen können. Alternativ können Sie die Aufkleber auch bei uns bestellten. Ihre Kunden, die bei uns ein Gerät entsorgen, erhalten auf Wunsch selbstverständlich eine Quittung.
Unser Ladengeschäft LaptopsFair in Berlin-Hellersdorf ist nicht nur, aber auch für die Entgegennahme von zu entsorgenden elektronischen Kleingeräten montags bis samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr durchgängig geöffnet. Bei uns sind alle erforderlichen Lagerkapazitäten und die Nachweise für die ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte vorhanden.
Wir können unseren Service nur für Deutschland anbieten, weil wir in anderen EU-Ländern nicht die zur Entsorgung erforderliche Infrastruktur haben.
Mit dem AURUM-Entsorgungskonzept bieten wir großen Service zum kleinen Preis! Bitte hier die Teilnahme beantragen: https://www.weee-nummer.com/